Datenschutz für Mittelstand und Handwerk


Das muss jeder Geschäftsführer wissen

Datenschutz ist spätestens ab Mai 2018 eine Daueraufgabe, mit der Sie ab jetzt leben müssen, von der Sie aber auch zahlreiche Vorteile haben.

  1. Geschäftsführer haften dafür, dass die gesetzlichen Datenschutzmaßnahmen umgesetzt werden.
  2. Die Umsetzung wird durch Aufsichtsbehörden aktiv geprüft.
  3. Fehlverhalten oder Nichtumsetzung der Vorgaben ist bis zu 4 % des Jahresumsatzes bußgeldbewehrt. Betroffene haben Schadenersatzrechte, Wettbewerber können abmahnen.

Das ist das Pflichtprogramm (zusammengefasst)

  • Bestellung eines (internen oder externen Datenschutzbeauftragten ab 9 Mitarbeitern
  • Dokumentation aller Verfahren, die personenbezogene Daten betreffen
  • Umsetzung IT-technischer, organisatorischer und prozessualer Maßnahmen
  • Risikobewertung aller Änderungen oder Entwicklung von Produkten, Systemen, Prozessen, etc. 
  • Schulungsmaßnahmen für Personal
  • Überwachung und vertragliche Steuerung von Dienstleister, die personenbezogene Daten für das Unternehmen verarbeiten.
  • IT-Entwicklung (privacy by design/default)
  • digital Marketing (ink. Tracking)
  • WEB -Tool-Entwicklung
  • Big Data / Cloud Computing (IaaS/SaaS/PaaS)
  • technisch- organisatorischen Maßnahmen für IT / digitale Dienstleister (Auftragsverarbeiter)
  • Datenschutzmanagement
  • Umgang mit Kundendaten
  • Umgang mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten
  • nationaler / internationaler Datentransfer
  • Nutzung von Cloud Dienste (SaaS, IaaS, PasaS)Speicherplatz, IT-Infrastruktur, Rechenleistung,  oder Anwendungssoftware
  • Websites / Newsletter
  • Auftragsverarbeitungsverträge- und Kontrolle
  • ggf. Arbeitnehmerdatenschutz: Nutzung von Internet, mobil devices, Mail, Zeiterfassung, Fuhrparkmaneagement, Personalakte, Personalabrechnung
  • Gebäudesicherheit, insb. Videoüberwachung
  • Haftung

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Telefon: 0163-781 3822     Mail: pvn@vonnotz-datenschutz.de.     

 


Die wichtigsten Datenschutzthemen im Unternehmen

Die meisten Unternehmen teilen die gleichen Themen, die regelungsrelevant sind. Für mindestens diese, im Einzelfall aber noch mehr Themen müssen datenschützerische Maßnahmen konzipiert, umgesetzt, überwacht und laufend angepasst werden.

  • Arbeitnehmerdatenschutz: Nutzung von Internet, mobil devices, Mail, Zeiterfassung, Fuhrparkmaneagement, Personalakte, Personalabrechnung
  • Betriebsratsvereinbarungen
  • Gebäudesicherheit, insb. Videoüberwachung
  • alle IT Systeme, die auch personenbezogene Daten verarbeiten (=fast alle)
  • Kundendaten /internationaler Datentransfer
  • Nutzung von Cloud Speicherplatz, IT-Infrastruktur, Rechenleistung,  oder Anwendungssoftware 
  • digitales und analoges Marketing
  • Websites / Newsletter
  • Wettbewerbsfähigkeit für öffentliche Aufträge
  • Risik-Management / Qualitätsmanagement

 Es gibt also einiges zu tun. 



Wie ich helfen kann

Wenn Sie für das Thema Datenschutz keine internen Kapazitäten und Kompetenzen haben, lagern Sie es aus. Ich übernehme als externer Datenschutzbeauftragter die gesamte Organisation und Abwicklung das Themas. Hierzu biete ich unterschiedliche Pauschalangebote!

Haben Sie rechtliche Einzelfragen oder wollen Sie Ihr Projekt rechtssicher machen, berate ich Sie Fallbezogen. 

Möchten Sie Datenschutz unternehmensweit nicht nur implementieren, sondern integrieren und das Thema hoch auf Ihre Agenda setzen, dann unterstütze ich Sie mit einer neutralen aber sachkundigen Projektleitung. 

 

 

 

Externer Datenschutzbeauftragte


Beratung (Datenschutz(-Recht)/QM/Prozess/Risk)


Projektleitung Datenschutz Implementierung