Datenschutz im Bildungsbereich


Das müssen alle Unternehmer und Organisationsleiter wissen

Datenschutz ist spätestens ab Mai 2018 eine Daueraufgabe, die Sie als Dienstleister und als Arbeitgeber umsetzen müssen, von der Sie aber auch zahlreiche Vorteile haben.

  1. Verantwortliche haften dafür, dass die gesetzlichen Datenschutzmaßnahmen umgesetzt werden.
  2. Die Umsetzung wird durch Aufsichtsbehörden aktiv geprüft.
  3. Fehlverhalten oder Nichtumsetzung der Vorgaben ist bis zu 4 % des Jahresumsatzes bußgeldbewehrt. Betroffene haben Schadenersatzrechte, Wettbewerber können abmahnen. Anbieter digitaler Dienstleistungen sind in der Regel Auftragsverarbeiter. Wenn Sie Datenschutz nicht umsetzen, fallen Sie im Wettbewerb raus, da Auftraggeber dazu verpflichtet sind, Ihr Datenschutzniveau zu prüfen.

Das ist das Pflichtprogramm (zusammengefasst)

  • Bestellung eines (internen oder externen Datenschutzbeauftragten
  • Dokumentation aller Verfahren, die personenbezogene Daten betreffen
  • Umsetzung IT-technischer, organisatorischer und prozessualer Maßnahmen
  • Risikobewertung aller Änderungen oder Entwicklung von Produkten, Systemen, Prozessen, etc.
  • Schulungsmaßnahmen für Personal
  • Überwachung und vertragliche Steuerung von Dienstleister, die personenbezogene Daten für das Unternehmen verarbeiten.

 


Die wichtigsten Datenschutzthemen im Bildungsbereich

 

Im Bildungsbereich laufen viele personenbezogene Daten auf, sei es aus dem Bereich des Marketing, des Teilnehmermanagement, des Trainer & Lehrermanagements, der digitalen Vermittlungsformate, dem Datentransfer, teilweise minderjährigen Teilnehmern. Hinzu kommt, dass viele Bildungsanbieter Daten mit öffentlichen Stellen austauschen. Datenschutz entfaltet eine enorme Relevanz im Bildungsbereich. Daher sind folgende Themen von besonderer Relevanz:

  • IT-Entwicklung (privacy by design/default)
  • digital Marketing (ink. Tracking)
  • WEB -Tool-Entwicklung
  • technisch- organisatorischen Maßnahmen für IT / digitale Dienstleister (Auftragsverarbeiter)
  • Datenschutzmanagement
  • Umgang mit Teilnehmerdaten
  • Umgang mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten
  • nationaler / internationaler Datentransfer
  • Nutzung von Cloud Dienste (SaaS, IaaS, PasaS)Speicherplatz, IT-Infrastruktur, Rechenleistung,  oder Anwendungssoftware
  • Websites / Newsletter
  • Auftragsverarbeitung
  • Auftragsverarbeitungsverträge- und Kontrolle
  • ggf. Arbeitnehmerdatenschutz: Nutzung von Internet, mobil devices, Mail, Zeiterfassung, Fuhrparkmaneagement, Personalakte, Personalabrechnung
  • Gebäudesicherheit, insb. Videoüberwachung
  • Haftung

 Es gibt also einiges zu tun.

 

 



Wie ich helfen kann

Wenn Sie für das Thema Datenschutz keine internen Kapazitäten und Kompetenzen haben, lagern Sie es aus. Ich übernehme als externer Datenschutzbeauftragter die gesamte Organisation und Abwicklung das Themas. Haben Sie rechtliche Einzelfragen oder wollen Sie Ihr Projekt rechtssicher machen, berate ich Sie Fallbezogen. 

Möchten Sie Datenschutz unternehmensweit nicht nur implementieren, sondern integrieren und das Thema hoch auf Ihre Agenda setzen, dann unterstütze ich Sie mit einer neutralen aber sachkundigen Projektleitung.

 

Externer Datenschutzbeauftragte


Beratung (Datenschutz(-Recht)/QM/Prozess/Risk)


Projektleitung Datenschutz Implementierung